Re:Re: Vordienstzeitenanrechnung

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#17041

Hallo Monika!

Bezüglich Pflichtigkeit der vertraglichen Abfertigung habe ich für dich folgende Vorschläge:

SV: Beitragsfrei gem. § 49/(3) Z.7 ASVG
LSt: Da DN in der Abfertigung „NEU“ ist, ist keine Begünstigung nach § 67/(6) gegeben, daher pflichtig gemäß § 67/(1) und (2) EStG.
DB, DZ und Kommunalsteuer: Da (für eine Steuerfreiheit) bei diesen Abgaben (siehe z.B. RZ 61 Komm.Steuer-Richtlinien) verlangt wird, dass ein Bezug gem. § 67/(6) EStG vorliegt, muss m.E. diese Abfertigung (leider) pflichtig behandelt werden.

Eine bessere Lösung kann ich dir leider nicht anbieten; einziges Hintertürl wäre vielleicht beim Austritt einen Vergleich „vorzutäuschen“, denn da gibt’s einen Freibetrag von € 7.500,–, der mit 6% versteuert werden kann (dazu möchte ich dir aber nicht raten, da diese Vergleichszahlungen lt. Auskunft eines Kollegen [der Steuerprüfer ist] sehr genau unter die Lupe genommen werden).

Bezüglich Vermerk im Dienstvertrag bin ich mit dir einer Meinung, dass das möglichst konkret geschrieben werden soll.

Hoffe, dass ich dir ein wenig helfen konnte.
LG Roland