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13.8.2009 um 8:13 Uhr
#22055
biggi
Teilnehmer
Liebe Naddel!
Auf der letzten Seite der Drittschuldnererklärung gibt es „Hinweise für den Drittschuldner“, wo alles erklärt wird.
Alle Formulare finden sich auf der Website des Justizministeriums unter http://www.justiz.gv.at/service .
Die „Verständigung vom Bezugsende“ ist an den betreibenden Gläubiger bzw. dessen Vertreter zu senden. Die Sendung ans Gericht ist nicht nötig.
Schönen Arbeitstag
Biggi