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13.8.2009 um 8:13 Uhr
#22055
Liebe Naddel!
Auf der letzten Seite der Drittschuldnererklärung gibt es „Hinweise für den Drittschuldner“, wo alles erklärt wird.
Alle Formulare finden sich auf der Website des Justizministeriums unter http://www.justiz.gv.at/service .
Die „Verständigung vom Bezugsende“ ist an den betreibenden Gläubiger bzw. dessen Vertreter zu senden. Die Sendung ans Gericht ist nicht nötig.
Schönen Arbeitstag
Biggi