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5.3.2009 um 22:44 Uhr
#21273
Hallo!
Ergänzend zur völlig richtigen Antwort von Gismo sei noch hinzugefügt, dass die anderen Sonderzahlungen KEINEN Einfluss auf die Steuerberechnung des Verbesserungsvorschlags haben (weil anderer Absatz im § 67, das Jahressechstel gem. § 67 Abs. 7 steht also zusätzlich zum normalen J/6 zu).
LG