Startseite › Foren › Sonderzahlung › Urlaubszuschuß im Dezember- im Eintrittsjahr › Re:Re: Urlaubszuschuß im Dezember- im Eintrittsjahr
14.1.2010 um 21:28 Uhr
#22274
Servus Jenny!
Meines Erachtens kann diese Vorgangsweise keine Probleme verursachen, in der Lohnsteuer keinesfalls und in der SV wohl auch kaum wegen der Verschiebung um 1 Monat (und damit etwas zu spät entrichteten Beiträge).
LG