Re:Re: Urlaubsvorgriff bei Selbstkündigung

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#24337
Dani S.
Teilnehmer

    Hallo Christine!

    Ab dem 2. Arbeitsjahr entsteht der Urlaubsanspruch bereits zur Gänze. Der DN kann also gleich den ganzen Urlaub konsumieren. In Natura steht dem DN eigentlich sogar der gesamte Urlaub zu. Eine Umwandlung in einen unbezahlten Urlaub ist m. E. für den bereits vereinbarten Urlaub nicht möglich. Dies hätte u. U. vor Urlaubsantritt vereinbart werden müssen.

    LG Daniela