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19.3.2012 um 21:41 Uhr
#24340
Hallo Brigitte!
Zu Frage 1: Klarer Fall, die Feiertage müssen bezahlt werden (respektive halt die Feiertage dürfen den Urlaub nicht reduzieren).
Zu Frage 2: Grundsätzlich ist beides möglich: Entweder Resturlaub vor Karenzantritt verbrauchen (nach dem Mutterschutz) oder aufheben für nach der Karenz. Auch eine Teilung ist mE absolut möglich. Aber innerhalb der Karenz und nach dem KBG-Bezug, wenn also die Karenz länger andauert als der Bezug von KBG, ist diese Variante nicht möglich!
LG