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10.5.2012 um 10:00 Uhr
#24293
Wenn bei Auszahlung der Urlaubsablöse das Ende des Dienstverhältnisses schon feststeht, wird das sicher bei einer GPLA als Umgehung angesehen und die Abgaben für die UEL nachgefordert. Wenn der DN in die normale Alterspension geht, sollte die Abrechnung als UEL unproblematisch sein.