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23.11.2009 um 23:03 Uhr
#21952
Das Grundgehalt wird berücksichtigt, dazu kommt das übrige regelmäßig bezogene Entgelt (igF: Mehr- und ÜStd)
Ob man dann in einem Urlaubsmonat das Grundgehalt weiterhin eigens ausweist (also hier: € 1.548) sowie einen eigenen Posten „Urlaubsentgelt – Schnitt“ (hier: € 8,26/Std) abrechnet, oder gleich alles alles als „Urlaubsentgelt“ bezeichnet (wären dann € 9,27 + € 8,26 = € 17,53/Std), kommt aufs selbe raus, von kleinen mathematischen Zufälligkeiten mal abgesehen, die sich aus monatsweiser (Urlaubsentgelt wäre dann nach Arbeitstagen zu berechnen) vs stundenweiser Abrechnung ergeben.