Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Urlaubsanspruch flexible Arbeitszeit › Re:Re: Urlaubsanspruch flexible Arbeitszeit
2.5.2017 um 16:47 Uhr
#25134
the brain
Teilnehmer
Hallo mika68,
Hier wird der Urlaubsanspruch wohl anteilsmäßig berechnet werden müssen. Wenn nach seinem Urlaubsverbrauch die Stundenanzahl wieder sinkt, dann viel Spass.
Prinzipiell gibt es nur Tageweise Urlaub. Lt. Urlaubsgesetz sogar nur Wochenweise.
Wenn Ihr den Urlaub nach Stunden abrechnet ist das auch „legitim“.
Sollte der KV, eine BV oder der Einzelvertrag etwas anderes bestimmen, ist dies zu berücksichtigen.
lg
hubert k.