Re:Re: Urlaub

#17019

Liebe Tamara!

Das Urlaubsgesetz spricht von 5 Wochen/30 Werktagen/Jahr.
(Außer bei langer Betriebszugehörigkeit, Vordienstzeiten… kann der Urlaub auch 6 Wochen sein.)
Wenn Du aber den Urlaub in Arbeitstagen verwaltetst dann hätte der DN bei einer 5 Tage Woche 25 Arbeitstage und bei einer 6 Tage Woche 30 Arbeitstage pro Jahr. (Wenn nicht
Wenn nun Dein DN ein Arbeitszeitmodell mit jeweils zu gleichen Teilen eine 5 und 6 Tage Woche hat, dann 25+30 /2 = 27,5 Urlaubstage. Da man keine halben Tage konsumieren kann, sind diese aufzurunden oder mit ins nächste Urlaubsjahr zu nehmen.

LG
Martin

P.S. Lies Dir den § 2 Urlaubsgesetz unter „Rechtsquellen“ durch.