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5.9.2009 um 7:26 Uhr
#22046
Martin
Teilnehmer
servus!
das urlaubs- und weihnachtsgeld erhöht sich im Kollektivvertrag Handel nicht durch Überstunden.
sehr wohl das jahressechstel.
im dezember solltest du das nicht ausgenützte jahressechstel betrachten und in dieser höhe eine urlaubsablöse auszahlen.
andere möglichkeiten sind noch weniger legal:
umwandlung von urlaubstagen in überstunden – für jahressechstel
und ein 6tel davon als urlaubsablöse.