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19.4.2009 um 22:29 Uhr
#21416
Hallo Kathrin!
Völlig richtig!
Nur bei einer ECHTEN Nettolohnvereinbarung sind die Änderungen zu Gunsten bzw. Ungunsten des DG zu berücksichtigen.
Bei einer UNECHTEN Nettolohnvereinbarung sind diese Verhältnisse zu Gunsten/Ungunsten des DIENSTNEHMERS zu berücksichtigen.
Somit sollte das Brutto des DN jetzt gleich bleiben, das Netto höher werden.
LG