Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Unbezahlter Urlaub › Re:Re: Unbezahlter Urlaub
3.6.2010 um 6:31 Uhr
#22543
Hallo Sabine!
Habe darüber (leider auch) in den E-MVB keine Antwort gefunden.
Aber wenn es sich um eine übereinstimmende Willenserklärung handelt (zuerst 3 Wochen unbez. Urlaub, dann 1 Woche bezahlter Urlaub oder ZA und danach wieder 2 Wochen unbez. Urlaub) sehe ich keinen Missbrauch der vertraglichen Möglichkeiten.
Außerdem sollte die GKK ja froh sein, dass weiterhin die Beiträge einbezahlt werden! 😉 = persönliche Meinung!
LG