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14.10.2016 um 20:29 Uhr
#24700
Wenn die Umzugskosten als Sachbezug in der Lohnverrechnung abgerechnet werden (keine Konzernversetzung) muss ich diese als laufenden Bezug nach Tarif versteuern oder gibt es die Möglichkeit da ja der Sachbezug nur einmalig angesetzt wird als Sonderzahlung nach § 67 (1,2) zu versteuern?