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24.6.2009 um 10:35 Uhr
#21695
Überstundenpauschalen müssen sowohl im Krankenstand wie auch im Urlaub weitergezahlt werden (Ausfallprinzip).
Schau Dir die Beispiele noch einmal genau an. Vielleicht habt ihr die ÜStdpauschale deshalb aliquotiert, weil ihr sie für die Krankenstandszeit anteilig ins Krankenentgelt hineingerechnet habt?