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6.5.2010 um 9:02 Uhr
#22221
Hallo Harry,
die UEL ist leider nicht mit 6 % begünstigt. Die UEL wird aufgeteilt in einen laufenden Teil und einen Sonderzahlungsteil. Der laufende Teil der UEL wird im Monat der Auszahlung mit der Tariflohnsteuer belastet. Nur der Sonderzahlungsteil ist mit 6 % begünstigt.
Wenn es um sehr viel Urlaub geht, der auszuzahlen ist, kann man mit dem laufenden Teil der UEL natürlich schnell in den Tarifbereich mit 50 % Grenzsteuersatz kommen. Wie gesagt, der Dienstgeber hat die Möglichkeit, eine Lohnsteueraufrollung vorzunehmen und damit die Lohnsteuerbelastung möglicherweise etwas zu reduzieren.
LG
Mathias