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26.6.2012 um 8:28 Uhr
#24325
Bei der Kombination von Gleitzeit und Überstundenpauschale sind Probleme vorprogrammiert.
Bei Gleitzeit entstehen Überstunden ja erst, wenn der Gleitzeitrahmen überschritten wird (Tagesgrenze, Wochengrenze, vortragbarer Stundensaldo).
Die Überstundenpauschale steht normalerweise auch dann zu, wenn in einem Monat einmal keine oder weniger Überstunden angefallen sind. Dass dann das Gleitzeitguthaben belastet wird, ist m.E. nicht in Ordnung.
Aber man müßte sich die vertraglichen Grundlagen einmal genau ansehen (Gleitzeitvereinbarung, Dienstvertrag).
LG
Mathias