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28.10.2009 um 19:08 Uhr
#21888
Martin
Teilnehmer
hallo usha!
da liegst du richtig: dem gpla prüfer interessieren nur, ob die € 86,- beim § 68 (2) erreicht worden sind.ob dies mit 2 oder 10 stunden erreicht wurde, ist egal.
deine direktoren sind wahrscheinlich leitende angestellte, welche keine arbeitszeitaufzeichnungen für das AZG führen müssen.
für den nachweis der überstunden nach § 68 1+2 benötigen sie sehr wohl die zeitaufzeichnungen.