Re:Re: Überstunden- Grundlohnberechnung

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#17146

Liebe Ulrike!
Ich kann Dir keine genaue Antwort lieferen, aber vielleicht einen Denkanstoß!
Und zwar Arbeitszeitgesetz § 10 (3) gegen Handelang. Kollektivvertrag.
Im AZG steht:
„…Bei der Berechnung des Zuschlags der entfallende Normallohn zugrunde zu legen… Durch Kollektivvertrag kann eine andere Berechnungsart vereinbart werden.“
Weiter in den Kommentaren „Es sind deshalb alle jene Entgeltbestandteile (Zulagen, Prämien) zu berücksichtigen, die der Arbeitnehmer für die Arbeit während der Normalarbeitszeit zu erhalten hat.“
Das wäre mit Deiner „Zufriedenheitsprämie“.

ABER:
Im z.B. Handelsangestelltenkollektivvertrag ist die Basis für die Berechnung des Überstundenentgelts der Bruttomonatsgehalt! Und der ist ohne Prämien.

Alles (un)klar?
Grüsse
Martin