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20.2.2014 um 23:20 Uhr
#24617
Hallo Walter,
das kommt schwer auf den anzuwendenden Kollektivvertrag an.
Aber prinzipiell (vom Arbeitszeitgesetz her) hast du mal den Überstundengrundlohn und den 50%igen Überstundenzuschlag.
Dann kommen natürlich noch die „Lohnnebenkosten“ dazu (SV-Dienstgeberanteil, ev. BV-Beitrag, DB, DZ und Kommunalsteuer).
In die Sonderzahlungen sind Überstunden „im Normalfall“ nicht einzurechnen (aber auch hier gilt: KV beachten!).
LG