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27.12.2005 um 13:41 Uhr
#17214
Danke für Eure Hilfe, ich muss noch hinzufügen, dass aus meiner Erfahrung bei einer GPLA Prüfung sehr wohl auf die betriebliche Erfordernis geachtet wird. Ich mußte stichprobenartig bei den begünstigten Üstd. Aufzeichnungen (Begründung der betrieblichen Erfordernis) vorlegen.
Bei den ersten 5 50%igen ÜStd. wurde eigentlich nicht darauf geachtet.
lg
Ernst