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Hallo Kiara,
wenn es ein Übertritt mit allen Rechten und Pflichten ist, dann kann der Urlaub gar nicht ausbezahlt werden.
Dieser ist dann, wie Du geschrieben hast zu übernehmen.
Ich sehe darin auch kein Problem.
Der DN hat aktuell 15 Tage Urlaub. Im Monat seines ursprünglichen Eintritts bekommt er wieder 25(30) Tage dazu.. Oder wenn nach Kalenderjahr abgerechnet wird mit 1.1.
Es ist so üblich und auch absolut korrekt.
Sollte es keine Übernahme nach AVRAG sein, ist alles Vereinbarungssache. Dann ist es beim bisherigen DG wirklich ein Austritt und der DN bekommt dort seine 15 Tage als Urlaubsersatzleistung.
In dem Fall, wenn ihr die 15 Urlaubstage übernehmt, ist dies ein zusätzliches Geschenk zu seinen 25 Tagen, die er ab Eintritt sowieso bekommt.
Dir und allen anderen Lesern ein frohes Weihnachtsfest
lg
hubert k.