Startseite › Foren › Dienstreise › Unterbrechnung beg. Auslandstätigkeit › Re:Re: Truppenübung während begünstigter Auslandstätigkeit?
11.5.2006 um 7:42 Uhr
#17676
Hab ich mir auch so gedacht. Danke für die rasche Antwort!
lg
Lydia
Caroline wrote:
Hat die Auslandstätigkeit bereits einen Monat überschritten, sind Urlaube und Krankenstände laut Lohnsteuerrichtlinien für die Steuerbegünstigung nicht schädlich, wenn die Auslandsarbeit unmittelbar danach wieder angetreten wird.
Truppenübungen sind mit Krankenständen und Urlauben wohl nicht vergleichbar und werden daher die begünstigte Auslandstätigkeit unterbrechen.
Offizielle Stellungnahme der Finanz zu diesem Thema kenne ich nicht, würde die oben angeführte Beurteilung aber aus den Lohnsteuerrichtlinien ableiten.
Schöne Grüße,
Caroline