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10.3.2009 um 16:02 Uhr
#21292
biggi
Teilnehmer
Liebe Namensvetterin!
Ich habe zwar keine Testkäufer abzurechnen, aber ich frage mich, ob ein Testkauf wirklich ein geschuldetes Werk (Ding, das er abliefern muss) darstellen kann. Ich sehe einen Testkauf eher als Tätigkeit, die der Käufer durchzuführen hat.
Liebe Grüße
Birgit