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7.7.2010 um 16:04 Uhr
#22884
Ich würde in so einem Fall auf das Datenschutzgesetz verweisen und keine Auskunft erteilen.
Nur dann, wenn ich eine ausdrückliche Erklärung des Dienstnehmers in Händen habe, die dies zulässt. Das wird aber eher selten der Fall sein.
Falls der Dienstnehmer seiner Bank div. Informationen zukommen lassen möchte, so könnte er ja auch selbst vom Dienstgeber einer Arbeits-/Lohnbestätigung verlangen und diese der Bank vorlegen.