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20.9.2009 um 20:51 Uhr
#21801
Hallo Ulrike!
Also, meines Wissens gibt es bei uns keinen „Teilzeitkrankenstand“.
Entweder man ist krank und arbeitsunfähig oder gesund und arbeitsfähig.
Sicher könnte man sich theoretisch gesund schreiben lassen und eine Teilzeit vereinbaren, aber das geht halt nur mit Einbußen für den Dienstnehmer.
Somit bleibt mE nur der Weg Nr. 2:
DN meldet sich gesund und hat für die Therapien einen Anspruch auf Bezahlung:
Bei Ang. gem. § 8 Abs. 3 Ang.Gesetz, bei Arbeitern KV beachten bzw. § 1154b ABGB.
LG