Re:Re: Teilzeit – Pendlerpauschale

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#21112

Dann ist also die Bezeichnung im Antrag zum PP, wo es heißt „mehr als die Hälfte der Arbeitstage“ falsch? Oder zumindest insofern nicht genau definiert, als immer von 5 Arbeitstagen pro Woche, und idF von 20 Arbeitstagen im Monat ausgegangen wird. Ein Teilzeit-Beschäftigter könnte das wirklich falsch verstehen, wenn er sich auf seine eigenen Arbeitstage bezieht.
LG, Susanne