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24.10.2009 um 21:49 Uhr
#22100
Hallo Claudia!
Das hätte ich auf alle Fälle schon schriftlich gemacht (Problematik Mehrarbeit bzw. Urlaub). Es gehört ja auch die Lage der NAZ vereinbart.
Eine Krankenkassen(änderungs)meldung braucht jedoch nicht durchgeführt zu werden.
LG