Re:Re: SZ Handel Arbeiter bei unber. vz. Austritt

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#21799

Hallo Annett,

der der Arbeiter den Anspruch auf (aliquote) Sonderzahlungen durch den unberechtigten vorzeitigen Austritt zur Gänze verliert, würde ich die ausbezahlte Urlaubsbeihilfe zur Gänze rückverrechnen.

LG
Mathias