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4.12.2010 um 19:52 Uhr
#21799
Hallo Annett,
der der Arbeiter den Anspruch auf (aliquote) Sonderzahlungen durch den unberechtigten vorzeitigen Austritt zur Gänze verliert, würde ich die ausbezahlte Urlaubsbeihilfe zur Gänze rückverrechnen.
LG
Mathias