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18.3.2009 um 23:50 Uhr
#21312
Hallo Manuela!
Da geht es der Finanz jetzt primär um diesen „funktionalen Arbeitsplatz“, also der organisatorischen Eingliederung in dieser Arbeitsstätte.
Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen, dass sie derart eingegliedert ist, aber das ist von außen sehr schwer zu beurteilen.
Man könnte den Sachverhalt auch durch die Finanz (schriftliche Anfrage gem. § 90 EStG) klären lassen.
LG