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Hallo Ingrid!
Wenn mit dem 20 Stunden Saldo gemeint ist, dass diese Mitarbeiter über die Normalarbeitszeit hinaus 20 Stunden Mehrleistungen erbracht haben, können die 5 50%igen Überstundenzuschläge lohnsteuerfrei abgerechnet werden.
Dass der Saldo >= 5 Stunden sein muß ist wohl klar.
Es heißt ja immer wieder, dass bei all-in-Vereinbarungen dann die 5 steuerfreien Überstunden herausgeschält werden dürfen, wenn der Zeitnachweis gegeben ist. Dies dürfte bei Ihnen ja der Fall sein.
Es muß ja – unabhängig von den all-in-Vereinbarungen – auch in der Gleitzeitvereinbarung festgehalten sein, wie die Mehrleistung zu bewerten ist.
LG von Elisabeth