Re:Re: Steuerfreie Überstundenzuschläge § 68

Startseite Foren Laufender Bezug Steuerfreie Überstundenzuschläge § 68 Re:Re: Steuerfreie Überstundenzuschläge § 68

#17224

Hallo Ingrid!

Wenn mit dem 20 Stunden Saldo gemeint ist, dass diese Mitarbeiter über die Normalarbeitszeit hinaus 20 Stunden Mehrleistungen erbracht haben, können die 5 50%igen Überstundenzuschläge lohnsteuerfrei abgerechnet werden.
Dass der Saldo >= 5 Stunden sein muß ist wohl klar.

Es heißt ja immer wieder, dass bei all-in-Vereinbarungen dann die 5 steuerfreien Überstunden herausgeschält werden dürfen, wenn der Zeitnachweis gegeben ist. Dies dürfte bei Ihnen ja der Fall sein.

Es muß ja – unabhängig von den all-in-Vereinbarungen – auch in der Gleitzeitvereinbarung festgehalten sein, wie die Mehrleistung zu bewerten ist.

LG von Elisabeth