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17.5.2009 um 14:33 Uhr
#21501
Martin
Teilnehmer
hallo ruth!
ein zumutbarer standortwechsel liegt m.e. vor.
die neuere judikat beschäftigt sich mit der frage, ob ein zumutbarer arbeitsortwechsel vorliegt.
die frage ist im hinblich auf die verlängerung des anfahrtsweges zu prüfen. wenn sich die zeit bei an- und abreise um insgesamt 1 stunde verlängert, ist die versetzung nicht mehr zumutbar.
siehe auch ogh 9 ob a 60/92
der neue arbeitsort hätte aber im dienstzettel vermerkt werden müssen.