Startseite › Foren › Sonderzahlung › Sonderzahlungen (UZ und WR) – Aufteilung › Re:Re: Sonderzahlungen (UZ und WR) – Aufteilung
woher diese Differenzen stammen, kann ich im Moment nicht nachvollziehen. In jedem Fall würde ich davon abraten, die Sonderzahlungen in monatlichen Raten mit dem Gehalt auszuzahlen, weil die Sonderzahlungen dann den steuerlichen Charakter als „sonstiger Bezug“ und damit die Lohnsteuerbegünstigung verlieren. In monatlichen Raten ausgezahlte Sonderzahlungen sind zusammen mit dem Gehalt als laufender Bezug zu versteuern (RZ 1050 LStR). So gesehen wäre Dein zweiter Lohnzettel ohnehin falsch.
LG
Mathias
Hallo Mathias,
danke für Deinen Beitrag. Es ist nun so, dass ich aus mehreren Gründen eine Aufteilung der SZ beibehalten möchte. Ja, die zweite Berechnung ist deswegen falsch, weil ich die 12 Akontozahlungen als „SZ“ und nicht als „sonstige Bezüge“ in mein Lohnverrechnungsprogramm eingegeben habe 🙁 Welche Möglichkeiten habe ich, die seit 1.1.2009 nicht richtig berechnten Gehälter möglichst einfach zu berichtigen?
Für die SV dürfte sich nur die ALV ändern (BV = altes System)?
Könnte man zum Ausgleich des Verlustes des Steuervorteils eine eigene SZ mit dem DN vereinbaren?
Danke