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3.12.2010 um 9:54 Uhr
#21796
Hallo!
Mit diesen Angaben kann man leider keine „vernünftige“ Antwort erstellen.
Grundsätzlich wären diese SZ mit 6% zu versteuern, vermutlich wird es aber zu einer Jahressechstelüberschreitung kommen, dabei wird der „Überhang“ dann laufend mitversteuert.
Ob diese SZ 1x oder 2x im Jahr ausbezahlt, ist steuerlich von untergeordneter Relevanz, eventuell hat man in der SV einen kleinen Vorteil (AlV-Rückverrechnung!), wenn man in 2 Teilbeträgen ausbezahlt.
LG