Re:Re: Sonderzahlung – Sachbezüge

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#23994

Hallo!

Wie (fast) immer: Es kommt auf die Textierung im KV an.

Sollte im KV z.B. von „Entgelten“ als SZ-Basis die Rede sein, ist der SB mE sehr wohl auch in die SZ mit einzubeziehen.
Wenn allerdings vom „Gehalt“ die Rede ist, dann keine Einbeziehung.

LG