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3.4.2012 um 23:20 Uhr
#23994
Hallo!
Wie (fast) immer: Es kommt auf die Textierung im KV an.
Sollte im KV z.B. von „Entgelten“ als SZ-Basis die Rede sein, ist der SB mE sehr wohl auch in die SZ mit einzubeziehen.
Wenn allerdings vom „Gehalt“ die Rede ist, dann keine Einbeziehung.
LG