Startseite › Foren › Sonderzahlung › Sonderzahlung Geringfügig Beschäftigte › Re:Re: Sonderzahlung Geringfügig Beschäftigte
16.8.2012 um 9:44 Uhr
#24268
Lohnzettel wäre nicht schlecht, aber schaut ganz korrekt aus.
2011 wäre der Betrag ohne die SZ ohnehin über der Geringsfügigkeitsgrenze. Das rechne ich nun nicht nach, aber gefühlsmäßig über dieser Grenze auch mit den SZ.
Der Betrag für 2012 ist in Ordnung.
Betrag durch die Kalendertage, daraus einen Monat gemacht, dann dividiert durch 12 mal 5 mal 2 (UG und WG).
Keine Probleme also.
B.