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29.6.2012 um 11:29 Uhr
#24316
Hallo Daniela!
SFN-Zuschläge sind eindeutig sv-pflichtig.
Lohnausfallsprinzip muss gezahlt werden, egal ob Krankenstand oder Feiertag.
Wir haben gemäß § 68 Abs. 7 jedoch eine unterschiedliche steuerliche Behandlung:
Steuerfreie Bezugsbestandteile, die im Krankentgelt weiterbezahlt werden, bleiben frei, im Urlaubsentgelt werden sie pflichtig.
LG