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1.3.2010 um 21:08 Uhr
#22424
Hallo Obi!
Nein, da bin ich der festen Meinung, dass sie sv-frei bleibt, weil sie dem Grunde nach ja steuerfrei ist (war) und nur durch die betragsmäßige Begrenzung im Steuerrecht nicht zur Gänze berücksichtigt werden konnte.
LG