Re:Re: SB Strom

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#25041
the brain
Teilnehmer

Hallo Karin,

natürlich ist der vom DG bezahlte Strom ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis,und es muss ein Sachbezug angesetzt werden.
Welchen Betrag genau bei selbst erstelltem Strom anzusetzen sind, kann Dir gegebenenfalls das Finanzamt sagen.
Aber prinzipiell ist Deine Idee mit dem Tarif für Privathaushalte ein richtiger Ansatz.
Ein Stromzähler wird da sein. 6 Monate den Verbrauch aufzeichnen. Schnitt errechnen und leicht aufrunden, und mit einem ortsüblichen Wert ansetzen.
Zukünftig einmal im Jahr einen Vergleich machen, ob sich der Verbrauch nach oben oder unten orientiert und evtl. anpassen.
Dann wird der Prüfer zufrieden sein.
Oder kann der Prüfer das überhaupt finden bzw. kontrollieren. Das wäre die Variante „Risiko“ 🙁

lg
hubert k.