Re:Re: Sachbezugsminderung durch öffentliche Verkehrsmittel

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#21122

Hallo Susanne!

Nicht aktiv bezahlen, denn dann wäre zwar der VKE sv-frei, aber der volle Sachbezug anzusetzen (weil es die Begünstigung doppelt nicht geben kann).
Somit genügt die Info der Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels (Kosten der Jahreskarte : 12).
Wenn sich diese nicht ermitteln lassen (weil z.B. gar keines fährt), dann pro km einen Satz von EUR 0,11 ansetzen.

LG