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9.2.2010 um 21:46 Uhr
#22335
Hallo Bri!
Die Heizkosten sind aus der Berechnung auszuscheiden, da sie vom DN getragen werden.
Somit verbleibt folgende Berechnung:
Sachbezug = 322,56 – 25% BK-Abschlag = 241,92
Der Kostenbeitrag des DN beträgt (ohne Heiz- und Betriebskosten und Warmwasser) = 138,60
Ergibt einen (Rest)Sachbezug von 103,32
Anmerkung: Beim Warmwasser bin ich mir nicht ganz sicher, ob es nicht doch zu einer Verminderung des Sachbezugs kommen kann.
Aber wenn ich bedenke, dass das Warmwasser ja entweder durch Gas/Öl oder Strom aufgeheizt wird, ist mE doch obige Variante richtig.
LG