Re:Re: Sachbezug – PKW

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#17102

Unter der alleinigen Annahme, dass der Dienstnehmer das Auto nicht mehr will (nicht mehr benötigt)- was wahrscheinlich Ihr eigentlicher Fall ist – und der Sachbezug vom Dienstgeber auch nicht widerrufen wurde, wandelt sich wohl der bisherige Sachbezug in einen Geldanspruch um. Die Höhe des umgewandelten Werts bedarf dann einer Vereinbarung.