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27.12.2005 um 11:57 Uhr
#17102
Unter der alleinigen Annahme, dass der Dienstnehmer das Auto nicht mehr will (nicht mehr benötigt)- was wahrscheinlich Ihr eigentlicher Fall ist – und der Sachbezug vom Dienstgeber auch nicht widerrufen wurde, wandelt sich wohl der bisherige Sachbezug in einen Geldanspruch um. Die Höhe des umgewandelten Werts bedarf dann einer Vereinbarung.