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25.6.2010 um 11:35 Uhr
#22944
Hallo rich,
zahlt der Arbeitgeber den Kostenanteil von 50 % direkt an das Fitnesscenter oder wird der Betrag an die Arbeitnehmer ausgezahlt?
Im ersten Fall müßte ein voll pflichtiger Sachbezug angesetzt werden, im zweiten Fall handelt es sich um voll pflichtigen Arbeitslohn.
Abgabenfrei ist nur das Zurverfügungstellen von firmeneigenen oder von der Firma angemieteten Sportanlagen.
LG
Mathias