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4.3.2010 um 20:21 Uhr
#22912
Hallo Karin!
Grundsätzlich ist das ein Sachbezug.
Stellt sich nur noch die Frage, ob der GH-Preis der richtige Ansatz ist, da ein Endkunde wohl diesen Preis niemals bekommen wird (oder kann).
Und es gilt ja der Mittelpreis des VERBRAUCHERortes.
EDIT: Das steht übrigens auch in der RZ 221 der LSt-RL.
Am sinnvollsten wäre da wohl eine Anfrage gem. § 90 EStG ans FA.
LG