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6.7.2010 um 10:34 Uhr
#22772
Hallo Katharina,
ich nehme an, Du meinst die jährlichen Gebühren für die Kreditkarte? Das ist m.E. ein pflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Wenn der DN mit der Kreditkarte (nahezu) ausschließlich beruflich veranlaßte Kosten bezahlt, kann der DN im Rahmen der Veranlagung Werbungskosten geltend machen (RZ 368 LStR).
LG
Mathias