Re:Re: Sachbezug Dienstwohnung

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#21381

Hallo jeanny!

Die Berechnung EUR 900,– ist korrekt.
Folgende Rechnung ist anzustellen:
Fremdüblicher Wert (1.500,–) reduziert um 25% (375,–) ergibt einen Wert von 1.125,–.
Dieser Vergleichswert ist größer als der doppelte Richtwert (946,–).

Daher beträgt der SB grundsätzlich 1.125,–.
Jetzt kommt aber noch die Übergangsregelung zum Zug:
Neuer SB = 1.125,– minus alter SB = 825,– ergibt einen Differenzbetrag von 300,–, davon 25% = 75,–.
Rechnung: 825,– + 75,– = 900,–

Alles klar?

LG