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24.1.2017 um 13:19 Uhr
#25124
the brain
Teilnehmer
Hallo Viki,
das findest Du recht schnell:
„Der Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Kollektivverträge das Mindestentgelt als Barentgelt festsetzen. Sachleistungen sind damit auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt nicht anrechenbar!“
Persönlich würde ich es sowieso niemals machen. Ausnahme, es ist definitiv im KV geregelt.
lg
hubert k.