Re:Re: Sachbezug

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#16979

Liebe Mariette, lieber Roland,

Wenn Ihre Arbeitnehmer wirklich abwechselnd ein und denselben Firmen-PKW benützen (heute der AN A, morgen der AN B), gilt die Antwort der Vorfrage.
Benützen Ihre Arbeitnehmer gemeinsam in Form einer Fahrgemeinschaft den Firmen-PKW (der AN A fährt bis zu seiner Wohnung, ab da fährt AN B weiter), dann gilt die Antwort von Roland.

Liebe Grüße
W.Ortner