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27.12.2005 um 9:33 Uhr
#16978
Hallo Mariette!
Habe dir die Randziffer 184 aus den LSt-Richtlinien hereinkopiert:
RZ 184:
Wird das arbeitgebereigene Kfz mehreren Arbeitnehmern zur gemeinsamen Nutzung (Fahrgemeinschaft) zur Verfügung gestellt, ist der Sachbezugswert „einmal“ zu ermitteln und nach Maßgabe des Ausmaßes der Teilnahme an der Fahrgemeinschaft zwischen den teilnehmenden Arbeitnehmern aufzuteilen (VwGH 20.12.1994, 94/14/0131).
LG Roland