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21.4.2010 um 8:58 Uhr
#21196
Hallo!
Hab wieder eine Frage zum Sachbezug:
Es wurde ja jetzt festgestellt, dass der vom DG übernommene SV-Anteil kein geldwerter Vorteil mehr ist und daher nicht mehr zum lohnsteuerpflichtigen Lohn dazugehört. Meine Frage jetzt: kann man aber diesen SV-Anteil weiter als Werbungskosten für die LSt-Bemessungsgrundlage geltend machen oder dürfen diese nicht mehr berücksichtigt werden?
Bin nämlich gerade am Überarbeiten meiner Übungsbeispiele für meine Teilnehmer und bin mir da nicht mehr so sicher!
LG
Julia